Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

On Umzug / Ongee GmbH – Stand: 01.01.2025

1. Gegenstand

Die Ongee GmbH, Hermannstraße 21, 12049 Berlin – handelnd unter dem Namen „On Umzug“ (nachfolgend „Ongee“) – bietet ausschließlich Umzugsdienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“) für private und gewerbliche Kunden (nachfolgend „Kunde“) an. Andere Dienstleistungen wie Reinigungen oder Handwerksarbeiten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden – zusammen mit dem Angebot von Ongee und den im Rahmen der Buchung gemachten Angaben des Kunden – die vertragliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen. Mit Anklicken der entsprechenden Checkbox („Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“) erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Handelt der Kunde im Namen eines Dritten (z. B. Unternehmens), versichert er, zur Vertretung berechtigt zu sein. Vertragspartner ist stets die natürliche oder juristische Person, welche die Buchung vornimmt.

2. Leistungen von Ongee

2.1 Basisleistungen

Der Kunde bucht einen kompletten Umzugsservice. Folgende Leistungen sind im Basispaket stets enthalten:

  • Planung und Organisation des Umzugs
  • An- und Abfahrt des Transportfahrzeugs
  • Einsatz von Umzugspersonal an Be- und Entladestelle
  • Be- und Entladung des Umzugsguts
  • Transport zum Zielort
  • Abstellen der Möbel in den Räumen
  • Kraftstoff
  • Transporthilfsmittel (z. B. Gurte, Decken)
2.2 Zusatzleistungen (sofern gebucht)
  • Möbelmontage (nur bei vorheriger Demontage durch Ongee)
  • Ein- und Auspackservice
  • Einrichtung von Halteverbotszonen inkl. Genehmigungen
  • Bereitstellung von Verpackungsmaterialien

Hinweis: Arbeiten wie Bohren, Sägen, Elektro-/Gasanschlüsse oder Wasserinstallationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Vertragsschluss & Durchführung

Basierend auf den Kundendaten erstellt Ongee ein Angebot mit einer Gültigkeit von 5 Werktagen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot über die Plattform, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt durch Ongee GmbH selbst oder durch beauftragte Subunternehmer. Diese Subunternehmer sind keine Vertragspartner des Kunden. Ongee bleibt alleiniger Ansprechpartner vor, während und nach der Auftragserfüllung.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere: alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen; Umzugsgüter ausreichend zu verpacken; am Umzugstag vor Ort erreichbar und verfügbar zu sein; ggf. Halteverbotszonen zu beantragen, wenn nicht über Ongee gebucht; entstehende Zusatzkosten bei Falschangaben zu tragen.

5. Terminänderung und Stornierung

5.1 Terminänderung
  • 7 bis 3 Tage vor Leistungsdatum: 100 € Umbuchungsgebühr
  • weniger als 72 Stunden: 50 % des Gesamtpreises
  • mehr als 7 Tage vorher: kostenlos
5.2 Stornierung
  • innerhalb von 72 Stunden nach Buchung und mehr als 14 Tage vor Termin: 20 %
  • 14 bis 7 Tage vorher: 50 %
  • 6 bis 3 Tage vorher: 80 %
  • weniger als 72 Stunden: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail einzureichen.

6. Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Zahlungsarten: Kreditkarte oder Vorkasse (Banküberweisung)
  • Bei Zahlungsverzug oder fehlenden Informationen behält sich Ongee das Recht vor, den Auftrag anzupassen oder zu stornieren
  • Mehraufwand (z. B. zusätzliche Möbel, fehlende Halteverbotszone) wird nach Aufwand berechnet

7. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen mit festem Termin (z. B. Umzug).

8. Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Ongee kann in diesem Fall gemäß § 415 HGB eine angemessene Entschädigung verlangen (z. B. ein Drittel der vereinbarten Vergütung).

9. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB bleibt unberührt.

10. Sonstiges

  • Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
  • Eine Aufrechnung mit Forderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

Teil B – Allgemeine Haftungsbestimmungen

Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451g HGB

1. Haftungsgrundsätze

Ongee GmbH haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in der Obhut von Ongee befindet.

2. Wertersatz

Hat Ongee für den Verlust des Umzugsgutes des Kunden Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen (Zeitwert). Bei Beschädigung des Umzugsgutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Umzugsgutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Umzugsgutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme durch Ongee. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich nach dem Marktpreis.

3. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung von Ongee wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Ongee auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Ongee wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

4. Besondere Haftungsausschlussgründe

Ongee ist gemäß § 451d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Ongee den Absender vorher hingewiesen hat; Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden erleidet. Für Schäden nicht am Gut selbst (z. B. an Gebäuden, Treppenhäusern) haftet der ausführende Subunternehmer; in diesem Fall tritt Ongee ihren Schadensersatzanspruch gegen den Subunternehmer an den Kunden ab. Ongee kann sich auf diese Ausschlussgründe nur berufen, wenn alle erforderlichen Maßnahmen getroffen und Weisungen beachtet wurden. Lagerhalter haften nicht für Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Stoffe.

5. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Ongee nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Sie gelten auch für das Personal von Ongee.

6. Schadensanzeige (§ 438, 451f HGB)

  • Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste sind spätestens am Folgetag der Ablieferung in Textform detailliert anzuzeigen; ein bloßer Vermerk auf dem Abliefernachweis genügt nicht.
  • Nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu melden.
  • Lieferfristüberschreitungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden.

Wird die Anzeige nicht fristgerecht gemacht, erlöschen die Ansprüche.

7. Abweichende Vereinbarungen / Versicherung

Der Kunde kann mit Ongee eine weitergehende Haftung vereinbaren oder das Umzugsgut zusätzlich versichern lassen.

8. Weitergehende Haftung

Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, haftet Ongee nach den gesetzlichen Vorschriften.

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